Finanzierung
Bezahlt von Ihrer Pflegekasse!
In der der Tabelle unten sehen Sie die Beträge, die für Sie monatlich für Ihre Betreuung von Ihrer Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden
Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme eines Pflegedienstes können die Beträge abweichen.
Selbstverständlich ist auch eine Betreuung ausschließlich über den Entlastungsbetrag möglich.
Wir prüfen Ihren individuellen Fall und berechnen die für Sie günstigste Variante.
Die hier angegebenen Erstattungsbeträge verstehen sich als maximal mögliche Summen aus Mitteln
- des Entlastungsbetrages
- der Umwandlung von 40 % der Pflegesachleistungen
- Mitteln der Verhinderungspflege
- Einsatz von 50 % der Mittel zur Kurzzeitpflege.
Es ist natürlich auch eine teilweise Nutzung dieser Mittel möglich.
Wir haben für jeden Bedarf das richtige Modell.
Zusätzlich zu den dargestellten Beträgen, können auch aufgesparte Mittel des Entlastungsbetrages für unsere Leistungen bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Mittel stehen jedem Pflegebedürftigen, unabhängig vom Pflegegrad, in Höhe von 125,00 € monatlich zur Verfügung. Sie können über den Zeitraum eines Jahres angespart werden und verfallen spätestens zum 30. Juni des Folgejahres.
Wir prüfen für Sie gern Ihre individuelle Verfügbarkeit der Gelder und unterstützen Sie bei der Beantragung von Kombinationsleistungen. (Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen)
Nutzen Sie Ihr Betreuungsbudget! Es steht Ihnen zu!
Haben Sie weitere Fragen zur Zusammensetzung oder Höhe der Gelder, Anspruch oder Prozedere der Abrechnung? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Pflegegrad 1
monatl.
125,00 €
Pflegegrad 2
monatl.
600,00 €
Pflegegrad 3
monatl.
845,00 €
Pflegegrad 4
monatl.
970,00 €
Pflegegrad 5
monatl.